Seit dem 1. Januar 2024 erhalten Versicherte verschreibungspflichtige Arzneimittel nur noch per E-Rezept.
In der Apotheke können E-Rezepte z.B. mit der elektronischen Gesundheitskarte eGK (“Krankenversicherungskarte”) eingelöst werden.
Für E-Rezepte müssen wir einmal im Jahresquartal Ihre Versicherungskarte in unserer Praxis einlesen.
Weitere Informationen zum E-Rezept finden Sie unter diesem Link auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit.
Bitte legen Sie uns Ihre elektronische Gesundheitskarte einmal in jedem Jahres-Quartal vor.